Unser Liefergebiet liegt beiderseits der Donau – in Baden-Württemberg (z. B. Langenau, Ulm, Heidenheim) und in Bayern (z. B. Neu-Ulm, Günzburg). Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Auskunft Ihrer Gemeinde oder eine Rechtsberatung.
Baurecht: oft verfahrensfrei
Einfriedungen wie Gartenzäune sind innerhalb bebauter Ortsteile in vielen Fällen ohne Baugenehmigung zulässig. In Baden-Württemberg gilt das nach der Landesbauordnung in der Regel für Einfriedungen im Innenbereich, in Bayern nach der Bayerischen Bauordnung in der Regel für Einfriedungen bis 2 m Höhe außerhalb des Außenbereichs.
Wichtig: „Verfahrensfrei“ heißt nicht „ohne Regeln“. Auch ein genehmigungsfreier Zaun muss alle übrigen Vorschriften einhalten.
Bebauungsplan und örtliche Satzungen
Viele Bebauungspläne legen fest, wie hoch Einfriedungen sein dürfen, welche Materialien oder Farben erlaubt sind oder ob zur Straße hin nur Hecken zulässig sind. Den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, häufig auch online im Geoportal.
Nachbarrecht und Grenzabstand
In Baden-Württemberg regelt das Nachbarrechtsgesetz unter anderem, ab welcher Höhe ein Zaun Abstand zur Grundstücksgrenze halten muss. In Bayern fallen die Regeln für Zäune anders aus; maßgeblich sind dort vor allem Bebauungsplan und örtliche Vorschriften. In beiden Ländern gilt: Ein Gespräch mit den Nachbarn vor dem Bau erspart viel Ärger – besonders bei Zäunen direkt auf der Grenze.
Außenbereich, Ecken und Einfahrten
Außerhalb bebauter Ortsteile gelten strengere Regeln. An Straßenecken und Grundstückseinfahrten können außerdem Sichtfelder für den Verkehr freizuhalten sein.
Unsere Empfehlung
- Bebauungsplan bei der Gemeinde einsehen
- Bei Zäunen über 1,5 m oder direkt an der Grenze: Nachbarrecht prüfen
- Nachbarn frühzeitig informieren
- Im Zweifel beim Bauamt nachfragen
Alles geklärt? Dann berechnen Sie jetzt Ihr Material.
Zum Zaunrechner